Nach dem wir den ersten Kontakt hergestellt haben, vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch (im Rahmen der sog. Sprechstunde). Hier lernen wir uns kennen und Sie können mir Ihre Problematik schildern. Dabei kann ich eine erste diagnostische Einschätzung vornehmen und feststellen, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Zusätzlich werde ich Ihnen einen Fragebogen zu Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer Symptomatik zum Ausfüllen mit nach Hause geben. Die darauf folgenden Sitzungen dienen dazu Therapieziele zu definieren und weitere diagnostische Fragen zu klären.
Nach etwa vier bis fünf Sitzungen stellen wir bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag für die weitere Behandlung. Sollte nach einer Kurzzeittherapie (ca. 24 Stunden) eine Verlängerung der Therapie notwendig werden, muss ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt und hierfür ein ausführlicher Bericht an einen unabhängigen Gutachter der Krankenkasse verfasst werden.
Private Krankenkassen/Beihilfe
Nach der Kontaktaufnahme treffen wir uns zu einem ersten persönlichen Gespräch, in dem wir gemeinsam klären, welche therapeutischen Maßnahmen möglich sind. Zur weiteren Diagnostik und Zielklärung dienen vier weitere Termine. Die Kosten dieser ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden in der Regel von allen privaten Versicherungen übernommen.
Wenn Sie sich in der Therapie wohl fühlen wird Ihr persönlicher Behandlungsplan auf Ihre Problembereiche abgestimmt und wir stellen einen Antrag auf Kostenübernahme der Therapie.
Eine Psychotherapie geht in der Regel über 25 bis 45 Sitzungen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet normalerweise im Wochenrhythmus statt. Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.
Datenschutz
Eine wirksame Therapie setzt einen vertraulichen therapeutischen Kontakt voraus. Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Ihre Daten werden sicher verwahrt und Sie erhalten jederzeit Informationen darüber, welche Daten wo aufbewahrt werden.
Absagen
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen die Ausfallkosten privat in Rechnung gestellt werden.
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Ablauf
Gesetzliche Krankenkasse
Nach dem wir den ersten Kontakt hergestellt haben, vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch (im Rahmen der sog. Sprechstunde). Hier lernen wir uns kennen und Sie können mir Ihre Problematik schildern. Dabei kann ich eine erste diagnostische Einschätzung vornehmen und feststellen, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Zusätzlich werde ich Ihnen einen Fragebogen zu Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer Symptomatik zum Ausfüllen mit nach Hause geben. Die darauf folgenden Sitzungen dienen dazu Therapieziele zu definieren und weitere diagnostische Fragen zu klären.
Nach etwa vier bis fünf Sitzungen stellen wir bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag für die weitere Behandlung. Sollte nach einer Kurzzeittherapie (ca. 24 Stunden) eine Verlängerung der Therapie notwendig werden, muss ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt und hierfür ein ausführlicher Bericht an einen unabhängigen Gutachter der Krankenkasse verfasst werden.
Private Krankenkassen/Beihilfe
Nach der Kontaktaufnahme treffen wir uns zu einem ersten persönlichen Gespräch, in dem wir gemeinsam klären, welche therapeutischen Maßnahmen möglich sind. Zur weiteren Diagnostik und Zielklärung dienen vier weitere Termine. Die Kosten dieser ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden in der Regel von allen privaten Versicherungen übernommen.
Wenn Sie sich in der Therapie wohl fühlen wird Ihr persönlicher Behandlungsplan auf Ihre Problembereiche abgestimmt und wir stellen einen Antrag auf Kostenübernahme der Therapie.
Eine Psychotherapie geht in der Regel über 25 bis 45 Sitzungen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet normalerweise im Wochenrhythmus statt. Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.
Datenschutz
Eine wirksame Therapie setzt einen vertraulichen therapeutischen Kontakt voraus. Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Ihre Daten werden sicher verwahrt und Sie erhalten jederzeit Informationen darüber, welche Daten wo aufbewahrt werden.
Absagen
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen die Ausfallkosten privat in Rechnung gestellt werden.