Kosten

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung nach Antragstellung. Wenn in den vergangenen zwei Jahren bereits eine Psychotherapie stattgefunden hat, muss gesondert geprüft werden, ob die Krankenkasse die Kosten für eine erneute Therapie übernimmt.

Private Krankenkassen/Beihilfe

In den allermeisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Behandlungskosten. Ob und in welchem Ausmaß Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt jedoch individuell vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Vereinzelt kann es dazu kommen, dass Zuzahlungen möglich sind. In seltenen Fällen ist Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Aufnahme der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe über die Kostenübernahme zu informieren. Erfragen Sie auch, welche Antragsformalitäten hierzu erforderlich sind.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die fünf probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung werden mit einem Stundensatz (50 min) von 100,55 € (Faktor 2,3) berechnet. Diese Kosten werden in aller Regel von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. Für alle weiteren Stunden beträgt der Stundensatz (50 min) 118,04 € (Faktor 2,7) oder 153,00 € (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Beihilfe als auch die privaten Krankenkassen in der Regel den Faktor 2,3 (100,55 €) bezahlen. Für die Differenz, die möglicherweise nicht erstattet wird müssen Sie ggf. selbst aufkommen.

Selbstzahler

Auch bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung gemäß GOP. Tragen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie unabhängig von Formalitäten. Der Stundensatz (50 min) für Psychotherapie bei Selbstzahlern beträgt 118,04 € (Faktor 2,7) oder 153,00 € (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung.